Rechtsprechung
BGH, 15.06.1994 - IV ZR 45/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bundesgerichtshof - Senatsanfrage - Identische Rechtsfragen - Aussetzung des Verfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
GVG § 132 Abs. 3
Aussetzung von Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vor Vorlegung einer Rechtsfrage am Großen Senat
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2299
- MDR 1995, 410
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - IV ZR 45/94
Die Revision bezieht sich insbesondere auf den Beschluß des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 1994 - II ZB 13/93 - NJW 1994, 1222f.Er hat sich ferner in einem Beschluß vom 4. Mai 1994 im Verfahren II ZB 13/93 mit der Anfrage des II. Zivilsenats auseinandergesetzt, ob an der bisherigen Rechtsauffassung festgehalten werde, und diesen Standpunkt bekräftigt.
- BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16
Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur …
Allein aus dem Umstand, dass ein Senat einen Anfragebeschluss gefasst hat, ergibt sich weder aus § 132 GVG, noch aus Sinn und Zweck des Anfrageverfahrens eine Sperrwirkung für die anderen Senate, weiterhin unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - IV ZR 45/94 = NJW 1994, 2299 und vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00;… Franke in LR, 26. Aufl., § 132 GVG Rn. 21). - BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00
Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des …
Der Anfragebeschluß verpflichtet die angefragten Senate nicht dazu, ihrerseits den Großen Senat anzurufen, wenn sie an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen (BGH IV. Zivilsenat, NJW 1994, 2299 f.).